Glücklich wohnen

FAQs

Wir haben ein paar Fragen, die gelegentlich gestellt werden, hier zusammengefasst, so dass Sie sich auch außerhalb unserer Geschäftszeiten informieren können.

Welche Voraussetzungen müssen zum Abschluss eines Mietvertrages erfüllt werden?

Festes Einkommen, „saubere“ SCHUFA und positive Vermieterauskunft sind Grundvoraussetzungen für den Abschluss eines Mietvertrages.

Für Studenten, Schüler und Auszubildende gilt es, einen Bürgen nachzuweisen, der für dieses Mietverhältnis haftet.

Wann wird die Mietsicherheit fällig?

Die Mietkaution beträgt 3 Kaltmieten und ist vor Mietbeginn fällig.

Wie hoch ist die Mietsicherheit?

Die Kaution beträgt 3 Kaltmieten.

Wie und bis wann sollte die Mietzahlung erfolgen?

Die Gesamtmiete ist zu Beginn, spätestens bis zum 3. Werktag eines Monats zu überweisen.

Der Mieter verpflichtet sich, einen Dauerauftrag einzurichten und die im Mietvertrag benannte Objektnummer anzugeben.

Bei Zahlungsverzug darf der Vermieter die gesetzlichen Verzugszinsen und für jede schriftliche Mahnung eine Gebühr von 5,-€ erheben.

Wann erhalte ich die Nebenkostenabrechnung für mein Mietobjekt?

Der Vermieter rechnet über die Betriebskosten i.S.v. § 2 BetrKV unter Berücksichtigung der geleisteten Vorauszahlungen kalenderjährlich (01.01.-31.12.) ab. Die Abrechnung des lfd. Jahres muss gegenüber dem Mieter spätestens bis zum 31.12. des Folgejahres erfolgen. Er ist nicht verpflichtet, bei Mieterwechsel eine Zwischenabrechnung zu erstellen.

Der Mieter trägt von den Betriebskosten einen Anteil nach dem Verhältnis der Wohnfläche seiner Wohnung zur Summe der Wohnflächen aller Wohnungen der Wirtschaftseinheit. 

Wann erreiche ich das Büro von TG Immobilien telefonisch am Besten?

Wir sind zu folgenden Seiten telefonisch unter der Rufnummer 0451 - 48 68 98-0 für Sie da:

Mo - Do  08.30 - 17.00 Uhr
Fr   08.30 - 13.00 Uhr

Wer ist mein 1. Ansprechpartner für notwendige Reparaturen in meinem Mietobjekt?

Herr Lehmkuhl ist unser Servicemann vor Ort und erster Ansprechpartner für Sie bei Arbeiten im Rahmen der Instandhaltung.

Sie können Herrn Lehmkuhl unter der Rufnummer 0152 - 298 25 792 erreichen.

Wie heize und lüfte ich richtig?

Für das richtige Lüftungsverhalten gilt folgendes: 

Lüften Sie mindestens zwei- bis viermal täglich, je nachdem, wie oft Sie sich in den Räumen aufhalten.

Ihr Schlafzimmer sollten Sie außerdem nach dem Aufstehen gut durchlüften. Das vertreibt die Feuchtigkeit, die sich über Nacht in der Luft, in den Möbeln und im Putz angesiedelt hat.

Auch unmittelbar im Anschluss an das Duschen, Baden und Kochen sollten Sie stoßlüften, das heißt Fenster sperrangelweit auf und alle Türen zu. So gelangt die feuchte Luft am schnellsten nach draußen.

Für das richtige Heizverhalten gilt folgendes:

Überheizen Sie Ihre Wohnräume nicht. Im Wohnbereich und in der Küche reichen 19 bis 21°C für ein gutes Raumklima völlig aus. Im Bad darf es mit 21 bis 23°C gerne etwas wärmer sein, während im Schlafzimmer 18°C ideal sind.

Nachts und tagsüber, wenn Sie außer Haus sind, kann die Raumtemperatur abgesenkt werden.

Die Heizkörper sollten nicht durch Möbel, Gardinen oder anderen Verkleidungen abgedeckt sein, da ansonsten die Leistung des Heizkörpers nicht voll genutzt werden kann und die korrekte Funktion des Thermostatventils nicht gewährleistet ist. 

Gibt es bei TG Immobilien eine zu beachtende Hausordnung?

Die Antwort lautet: Ja.

Vermieter und Mieter sichern zu, untereinander wie auch mit den übrigen Mietern im Sinne einer vertrauensvollen Hausgemeinschaft zusammenzuleben und zu diesem Zweck gegenseitige Rücksichtnahme zu üben.

1. Die Mieträume sind stets sauber zu halten. Das Streichen der Fußböden sowie jegliches Bekleben und Benageln ist nicht gestattet.

2. Treppen und Vorplätze sind bei Bedarf ordnungsgemäß zu reinigen, ggf. zu fegen, zu feudeln, zu seifen und zu bohnern. Treppengeländer und Fenster sind ebenfalls regelmäßig zu reinigen. Die Reinigung der Fenster und Treppengeländer ist Sache der Vertragspartei, die zur Treppenreinigung verpflichtet ist. Treppen, Trockenboden und Keller sind wöchentlich einmal zu reinigen, und zwar durch die Bewohner des Hauses abwechselnd. Die Reinigung erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist, im wöchentlichen Wechsel durch die Hausbewohner. Dies gilt auch dann, wenn eine durch den Mieter zur Treppenhausreinigung angestellte Person die Tätigkeit aufgibt und kein Ersatz beschafft werden kann.

3. Wer Brennmaterial usw. empfängt, hat den dadurch entstehenden Schmutz sofort zu beseitigen. Das Zerkleinern von Brennmaterial darf nur auf dem dazu bestimmten Platz erfolgen.

4. Auf Fluren, Treppen und in Kellereingängen darf nichts aufgestellt oder aufgehängt werden. Das Durchfahren ist nicht gestattet. Krafträder, Motorroller, Fahrräder mit Hilfsmotor (Mopeds) und ähnliche Fahrzeuge dürfen nicht in den Wohnräumen untergestellt werden. In anderen Räumen und gemeinschaftlichen Anlagen dürfen sie mit vorheriger Zustimmung des Vermieters nur dann untergestellt werden, wenn dies ordnungsbehördlich zulässig ist.

5. Teppiche, Fußmatten, Läufer und Kleider dürfen nur auf dem Hofe geklopft werden, und zwar unter Berücksichtigung der unten angeführten Ruhezeiten.

6. Das Waschen und Trocknen von Wäsche in den Wohnräumen durch Wasch- und Trockenautomaten ist nur gestattet, wenn damit keine Beeinträchtigung und/oder Gefährdung der Mieträume bzw. der Mitbewohner des Hauses verbunden ist. Gleiches gilt für die sogenannte Handwäsche. Die Benutzung von Waschküche und Trockenboden hat in einer vom Vermieter festgesetzten Reihenfolge zu geschehen. Die Waschküche, der Trockenraum sowie deren Einrichtungen sind nach jeweiliger Benutzung in sauberem Zustand zurückzulassen. Bei Sturm, Regen, Schneefall, bei Frostgefahr und vor Rückgabe des Schlüssels sind die Fenster des Trockenbodens und der Bodenkammern zu schließen.

7. Alle ruhestörenden Tätigkeiten dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und nicht in der Zeit von 13 bis 15 Uhr und 20 bis 7 Uhr ausgeführt werden. Insbesondere ist in dieser Zeit das Musizieren nur in Ausnahmefällen gestattet. Lautsprecher und Musikapparate dürfen nicht vor 8 Uhr, ebenfalls nicht während der Stunden von 13 und 15 Uhr und nach 20 Uhr in Betrieb gesetzt werden, außer mit Zimmerlautstärke. Wannenbaden und Duschen soll mit Rücksicht auf die Hausbewohner nach 22 Uhr nicht erfolgen. Die Benutzung eines evtl. vorhandenen Kinderspielplatzes ist von 13 bis 15 Uhr nicht gestattet.

8. Kinder sind anzuhalten, das Spielen und Lärmen im Treppenhaus zu unterlassen.

9. Ist der Mieter längere Zeit abwesend, so hat er Vorkehrungen zu treffen, dass für Notfälle, wie bei Wasserrohrbrüchen und ähnlichen Fällen der Schlüssel leicht zu erhalten ist.

10. Falls erforderlich, wird bei Frostwetter nach erfolgter Mitteilung die Wasserleitung abgestellt. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Zapfhähne in den Mieträumen geschlossen gehalten werden. In den Räumen mit Wasserleitungen und Heizkörpern sowie in der Toilette sind die Fenster bei Frostwetter geschlossen zu halten, ggf. abzudichten. Der Mieter hat auch während längerer Abwesenheit dafür Sorge zu tragen, dass die Mieträume bei starkem Frost ausreichend beheizt werden. Bei Sammelheizung hat der Mieter bei Frost die Heizkörper anzustellen. Balkone, Loggien, Dachgärten und gedeckte Freisitze sind von Schnee und Eis vom Mieter freizuhalten.

11. Bodenräume dürfen zur Vermeidung von Brandgefahren nicht zur Aufbewahrung leicht entzündbarer Gegenstände wie Papier, Lumpen, Zeitungen, Strohsäcken usw. benutzt werden.